Amtliche Dienstleistung
Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
Damit Ihr Klassiker das begehrte H-Kennzeichen erhält, muss er den Anforderungen des § 23 StVZO entsprechen. Wir begutachten Ihren Oldtimer und stellen das Gutachten für die Zulassungsstelle aus.
Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Als Oldtimer gilt ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, das weitgehend dem Originalzustand entspricht, in gutem Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Wir prüfen Karosserie, Interieur, Motor, Antrieb, Fahrwerk, Elektrik und Anbauteile auf Originalität und Zustand, dokumentieren zeitgenössische Umbauten und erstellen das Gutachten nach § 23 StVZO – Voraussetzung für H-Kennzeichen und Oldtimer-Versicherungstarife.
Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 – 37 34 372.
Mindestens 30 Jahre
Erstzulassung liegt mindestens drei Jahrzehnte zurück.
Originalzustand
Weitgehend originalgetreu – zeitgenössische Umbauten sind zulässig.
Guter Zustand
Gepflegter Erhaltungszustand ohne wesentliche Mängel.
Gutachten § 23 StVZO
Grundlage für H-Kennzeichen und günstige Oldtimer-Versicherung.
