Amtliche Dienstleistung
Vollgutachten nach § 21 StVZO
Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis, umfangreich umgebaute Kfz, Eigenbauten oder Importe benötigen eine Begutachtung nach § 21 StVZO. Wir erstellen das Vollgutachten als Grundlage für die Zulassung.
Wann ist ein § 21 Gutachten nötig?
Immer dann, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung besitzt – etwa nach starken Umbauten, bei Eigenbauten oder bei Import aus einem Nicht-EU-Land – muss eine Vollabnahme nach § 21 StVZO durchgeführt werden.
Wir prüfen Ihr Fahrzeug umfassend auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, ermitteln alle technischen Daten und stellen das Vollgutachten aus, mit dem Sie eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen können.
Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 – 37 34 372.
Neue Betriebserlaubnis
Vollständige Erstprüfung mit Ausstellung des Gutachtens für die Zulassungsstelle.
Umbauten & Eigenbauten
Bewertung individueller Fahrzeuge, Kit-Cars und stark modifizierter Kfz.
Import-Fahrzeuge
Prüfung nach deutschen Zulassungsvorschriften – auch für US-Cars und JDM-Fahrzeuge.
Alle Daten erfasst
Ermittlung sämtlicher technischer Werte für die neue Fahrzeugpapiere.
