Amtliche Dienstleistung

Vollgutachten nach § 21 StVZO

Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis, umfangreich umgebaute Kfz, Eigenbauten oder Importe benötigen eine Begutachtung nach § 21 StVZO. Wir erstellen das Vollgutachten als Grundlage für die Zulassung.

Wann ist ein § 21 Gutachten nötig?

Immer dann, wenn ein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung besitzt – etwa nach starken Umbauten, bei Eigenbauten oder bei Import aus einem Nicht-EU-Land – muss eine Vollabnahme nach § 21 StVZO durchgeführt werden.

Wir prüfen Ihr Fahrzeug umfassend auf Verkehrs- und Betriebssicherheit, ermitteln alle technischen Daten und stellen das Vollgutachten aus, mit dem Sie eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle beantragen können.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 – 37 34 372.

Neue Betriebserlaubnis

Vollständige Erstprüfung mit Ausstellung des Gutachtens für die Zulassungsstelle.

Umbauten & Eigenbauten

Bewertung individueller Fahrzeuge, Kit-Cars und stark modifizierter Kfz.

Import-Fahrzeuge

Prüfung nach deutschen Zulassungsvorschriften – auch für US-Cars und JDM-Fahrzeuge.

Alle Daten erfasst

Ermittlung sämtlicher technischer Werte für die neue Fahrzeugpapiere.

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02331 – 37 34 372