Sachverständigenleistung
Unfallverhütungsvorschrift (UVV / DGUV 70)
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach der DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV D29) prüfen zu lassen. Wir übernehmen die UVV-Prüfung für Ihre Flotte.
Pflicht für gewerbliche Fahrzeuge
Die UVV-Prüfung sichert Ihr Unternehmen rechtlich ab und schützt Ihre Mitarbeiter. Geprüft werden alle sicherheits- und betriebsrelevanten Bauteile Ihrer Fahrzeuge – von Pkw über Lkw bis zu Sonderfahrzeugen und Anhängern.
Sie erhalten von uns einen aussagekräftigen Prüfbericht sowie einen Prüfaufkleber am Fahrzeug – jederzeit vorzeigbar für die Berufsgenossenschaft.
Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 – 37 34 372.
Alle Firmenfahrzeuge
Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger, Baumaschinen und Sonderfahrzeuge.
Sachkundiger Prüfer
Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.
Rechtssicherheit
Erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 70 (ehem. BGV D29).
Prüfbericht & Aufkleber
Dokumentation der Prüfung inkl. Plakette für Ihre Flotte.
