§ 19 (3) StVZO
Änderungsabnahme in Hagen
Wenn Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, ist in vielen Fällen eine Abnahme nach § 19 (3) StVZO erforderlich. Wir prüfen Ihre Umbauten fachgerecht und sorgen für eine sichere, gesetzeskonforme Eintragung.
Was ist eine Änderungsabnahme?
Eine Änderungsabnahme ist notwendig, wenn Sie technische Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, die die Betriebserlaubnis beeinflussen können. Dazu gehören beispielsweise Fahrwerksumbauten, andere Felgen oder technische Veränderungen am Fahrzeug.
Ohne gültige Abnahme kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen. Dadurch kann es zu Problemen bei Kontrollen oder im Schadensfall kommen.
Typische Änderungen
Fahrwerk & Tieferlegung
Einbau von Sportfahrwerken, Gewindefahrwerken oder Tieferlegungsfedern.
Felgen & Reifen
Neue Rad-/Reifenkombinationen, Spurverbreiterungen oder Sonderfelgen.
Karosserie & Anbauteile
Frontspoiler, Heckspoiler, Bodykits oder weitere Anbauteile.
Technische Änderungen
Umbauten an Abgasanlage, Beleuchtung oder weiteren Komponenten.
So läuft die Änderungsabnahme ab
Einfach vorbeikommen
Kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug und den entsprechenden Unterlagen direkt zu uns – in vielen Fällen ist kein Termin erforderlich.
Prüfung der Änderungen
Wir prüfen, ob die vorgenommenen Änderungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sicher sind.
Bestätigung & Eintragung
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die notwendigen Unterlagen für die Eintragung.
Welche Unterlagen mitbringen?
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Teilegutachten oder ABE der verbauten Teile
- Gegebenenfalls weitere technische Unterlagen
