Amtliche Dienstleistung

Gassystemeinbauprüfung (GSP) in Hagen

Nach dem Einbau einer Gasanlage muss Ihr Fahrzeug einer Gassystemeinbauprüfung nach § 41a (5) StVZO unterzogen werden. Wir führen die GSP für Sie durch – kompetent und zügig.

Wann brauchen Sie eine GSP?

Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage (LPG/Autogas oder CNG/Erdgas) ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Erst mit der bestandenen GSP darf das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Bei Gasanlagen, die der Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen dem Fahrzeug zusätzlich Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und Einbau beigefügt bzw. den verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.

Bringen Sie zur Prüfung bitte die Einbaudokumentation, ABE bzw. Teilegutachten sowie die Fahrzeugpapiere mit. Für Fragen stehen wir Ihnen unter 02331 – 37 34 372 gerne zur Verfügung.

LPG & CNG Anlagen

Prüfung nachgerüsteter Autogas- und Erdgasanlagen an Ihrem Fahrzeug.

Nach § 41a (5) StVZO

Gesetzlich vorgeschrieben nach dem Einbau einer Gasanlage – wir stellen den Prüfnachweis aus.

ECE-R 115 konform

Kontrolle der Informations- und Wartungsunterlagen gemäß aktueller Richtlinie.

Termin gefällig?
Wir prüfen Ihre Gasanlage – rufen Sie uns an.
02331 – 37 34 372