Sachverständigenleistung

USB – Unterschriftenberechtigter Sachverständiger

Bestimmte Änderungen an Ihrem Fahrzeug müssen durch einen Unterschriftenberechtigten Sachverständigen bestätigt werden, bevor die Zulassungsstelle sie in die Fahrzeugpapiere übernimmt. Wir sind offiziell dazu ermächtigt.

Änderungen rechtssicher eintragen

Als USB dürfen wir Änderungen an Fahrzeugen bestätigen, für die eine Unterschrift eines anerkannten Sachverständigen vorgeschrieben ist – etwa bei bestimmten Anhängerkupplungen, Motor- oder Aufbauänderungen sowie zahlreichen Nachrüstungen mit ABE.

Sie sparen sich den Weg zur Prüforganisation für einzelne Formalitäten und erhalten die Bestätigung direkt bei uns.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 – 37 34 372.

Amtliche Unterschrift

Rechtsverbindliche Bestätigung für die Zulassungsstelle.

ABE & Teilegutachten

Ein­trag von Änderungen mit vorliegender Allgemeiner Betriebserlaubnis.

Offiziell anerkannt

USB-Ermächtigung nach den Vorgaben der GTÜ.

Kurzer Weg

Alle Formalitäten direkt bei uns – ohne zusätzliche Prüftermine.

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Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
02331 – 37 34 372