Amtliche Dienstleistung

Einzelabnahme nach § 19.2 StVZO

Wenn ein Anbauteil keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt, ist eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 2 StVZO erforderlich. Wir prüfen die Verkehrssicherheit und dokumentieren die Änderung für die Zulassungsstelle.

Was heißt Einzelabnahme?

Bauteile ohne ABE oder EG-Genehmigung – z. B. importierte Felgen, Sonderanfertigungen oder abweichende Kombinationen – erlöschen die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs, sobald sie verbaut sind. Erst nach einer Einzelabnahme darf das Fahrzeug wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Wir bewerten Konstruktion, Festigkeit und Auswirkungen auf das Fahrzeug, stellen die Änderungsabnahme aus und begleiten Sie durch den anschließenden Zulassungsprozess.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 – 37 34 372.

Teile ohne ABE

Prüfung individueller Anbauten, Umbauten und Sonderanfertigungen.

Prüfnachweis

Vollständige Dokumentation für die Änderung der Fahrzeugpapiere.

Fahrwerk, Räder, Karosserie

Von Tieferlegung bis Karosserieumbauten – wir prüfen fachlich fundiert.

Verkehrssicherheit

Beurteilung nach aktuellem Stand der Technik und geltenden Vorschriften.

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Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
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