Sachverständigenleistung

Gasprüfung Wohnmobil & Caravan (G 607 / EN 1949)

Die Flüssiggasanlage in Ihrem Reisemobil oder Caravan muss regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 und EN 1949 – Voraussetzung für die bestandene Hauptuntersuchung.

Wann und warum prüfen?

Freizeitfahrzeuge mit fest installierter Flüssiggasanlage müssen alle zwei Jahre einer Gasprüfung nach G 607 unterzogen werden. Ohne gültige Prüfbescheinigung ist die HU nicht bestehbar.

Wir prüfen Dichtheit, Gebrauchsfähigkeit der Anlage, Verbrennungseigenschaften der Verbraucher und Zustand von Reglern, Schläuchen und Zubehör – und stellen die Prüfbescheinigung direkt aus.

Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 – 37 34 372.

Wohnmobil & Caravan

Alle Reise- und Freizeitfahrzeuge mit fester Gasanlage.

Dicht­heits- & Funktionsprüfung

Kontrolle aller Verbraucher, Regler, Schläuche und Sicherheitseinrichtungen.

Voraussetzung für die HU

Ohne gültige Bescheinigung wird die Hauptuntersuchung nicht anerkannt.

Bescheinigung sofort

Prüfbescheinigung nach G 607 direkt im Anschluss an die Prüfung.

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Rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.
02331 – 37 34 372