Sachverständigenleistung
Gasprüfung Wohnmobil & Caravan (G 607 / EN 1949)
Die Flüssiggasanlage in Ihrem Reisemobil oder Caravan muss regelmäßig geprüft werden. Wir übernehmen die Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 und EN 1949 – Voraussetzung für die bestandene Hauptuntersuchung.
Wann und warum prüfen?
Freizeitfahrzeuge mit fest installierter Flüssiggasanlage müssen alle zwei Jahre einer Gasprüfung nach G 607 unterzogen werden. Ohne gültige Prüfbescheinigung ist die HU nicht bestehbar.
Wir prüfen Dichtheit, Gebrauchsfähigkeit der Anlage, Verbrennungseigenschaften der Verbraucher und Zustand von Reglern, Schläuchen und Zubehör – und stellen die Prüfbescheinigung direkt aus.
Fragen? Rufen Sie uns an unter 02331 – 37 34 372.
Wohnmobil & Caravan
Alle Reise- und Freizeitfahrzeuge mit fester Gasanlage.
Dichtheits- & Funktionsprüfung
Kontrolle aller Verbraucher, Regler, Schläuche und Sicherheitseinrichtungen.
Voraussetzung für die HU
Ohne gültige Bescheinigung wird die Hauptuntersuchung nicht anerkannt.
Bescheinigung sofort
Prüfbescheinigung nach G 607 direkt im Anschluss an die Prüfung.
