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Sicherheitsprüfung

Sicherheitsprüfung (SP) nach § 29 StVZO in Hagen

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung nach § 29 StVZO für bestimmte Nutzfahrzeuge, Busse und Anhänger. Sie ergänzt die Hauptuntersuchung und dient der regelmäßigen Kontrolle sicherheitsrelevanter Baugruppen.

Unsere Prüfingenieure führen die Sicherheitsprüfung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch und prüfen dabei insbesondere Bauteile mit erhöhter sicherheitstechnischer Bedeutung.

Für welche Fahrzeuge ist die SP vorgeschrieben?

  • Kraftomnibusse und Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen
  • LKW, Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h
  • Anhänger, angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 10 t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h

Wann ist die Sicherheitsprüfung fällig?

Die Sicherheitsprüfung ist in festgelegten Intervallen zusätzlich zur Hauptuntersuchung durchzuführen. Die Fälligkeit ergibt sich aus dem Prüfprotokoll oder der am Fahrzeug angebrachten Prüfmarke.

Als Fahrzeughalter oder Fahrer sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen fristgerecht durchgeführt werden.

Warum ist die SP wichtig?

Im gewerblichen Transportbereich unterliegen Fahrzeuge einer hohen Belastung. Die Sicherheitsprüfung stellt sicher, dass sicherheitsrelevante Komponenten regelmäßig überprüft werden und Mängel frühzeitig erkannt werden können.

Sicherheitsprüfung in Hagen durchführen lassen

Wir führen Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO für Nutzfahrzeuge, Busse und Anhänger durch. Gerne klären wir mit Ihnen die Fälligkeit und den nächsten Termin.

GTÜ KFZ-Prüfstelle Hagen
Rolandstr. 33
58135 Hagen

Telefon: 02331 – 37 34 372